
Landauf, landab werden derzeit Demonstrationen gegen Rechts abgehalten. Aufrufe zur Teilnahme kommen nicht nur von regierungsnahen politischen Parteien, sondern auch von Verbänden, Vereinen und Unternehmen. Im Selbstverständnis der Aufrufer handelt es sich um Verfechter einer pluralistischen Gesellschaft, die sie durch das Erstarken politisch rechter Kräfte gefährdet sehen. Durch eine große Anzahl an Aufrufern soll das Bild einer breiten gesellschaftlichen Basis vermittelt werden. Letztlich handelt es sich um Versammlungen regierungsnaher Kräfte gegen eine Opposition. Daher stellt sich die Frage, ob der Begriff Demonstration im Sinne eines Kennzeichens demokratischer Kultur in diesem Zusammenhang angemessen oder irreführend ist.
Das Recht der freien Meinungsäußerung und das Recht sich friedlich zu versammeln sind elementare Rechte eines jeden demokratischen Gemeinwesens. Das entscheidende dabei ist, dass in einem demokratischen Gemeinwesen diese Rechte auch dann gewahrt sein müssen, wenn sie im Widerspruch zu den Regierenden stehen. Landläufig wird hierfür der Begriff des Demonstationsrechts verwendet.
Versammlungen zur Unterstützung von Regierenden gibt es überall. Selbst, oder besonders in totalitären Staaten sind sie von Regierenden gern gesehen. Für das Abhalten derartiger Versammlungen bedarf es keines besonderen Rechtsschutzes, in der Regel werden sie von Regierenden selbst oder regierungsnahen Kräften veranstaltet.
Wählt man sowohl für Versammlungen die im Zuspruch als auch im Widerspruch zu Regierenden stehen den gleichen Begriff, besteht die Gefahr, dass beide als Ausdruck demokratischer Kultur gewertet und für rhetorische Manipulation verwendet werden.
Es zeigt sich, dass begrifflich zwischen Versammlungen, die im Widerspruch zu Regierenden und denen die im Zuspruch stehen, unterschieden werden muss.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter Demonstration eine Versammlung verstanden, die im Widerspruch zu Entscheidungen und Handlungen von Regierenden steht. Der Begriff impliziert, dass sich Menschen mit Wünschen und Forderungen an Regierende richten, jedoch ohne den Anspruch eigener Machtausübung.
Welche Begriffe bieten sich hingegen für Versammlungen an, wenn sie im Zuspruch zu Regierenden stehen? Welche Begriffe bieten sich an, wenn die Inszenierung von Macht und Stärke eine Rolle spielt? Spontan fallen mir Aufzug oder Aufmarsch ein.
Dem Begriff des Aufzuges haftet eine Beziehung zur Politik nur dann an, wenn es sich aus dem konkreten Kontext ergibt. Aufzüge von Sportlern, Tänzern, Künstlern sind oftmals nur Jubelfeiern für deren Leistungen, eine Einbindung in die Politik ist nicht zwingend gegeben. Inhalt religiöser Aufzüge ist meist die Religion selbst, politische Sprengkraft haben sie nur im Zusammenhang mit Unterdrückung anhand religiöser Kriterien. Traueraufzüge sind, solange es sich nicht um die Beerdigung von Ermordeten oder Gefallenen handelt, politisch neutral. Aufzügen können sehr unterschiedliche Gemütszustände zu Grunde liegen. Die genannten Beispiele zeigen, dass von ausgelassener Fröhlichkeit bis zu tiefer Trauer vieles Möglich ist.
Dem Begriff des Aufmarsches liegt gegenüber dem Aufzug eine stärkere Inszenierung von Stärke und Macht, im Mindesten jedoch die Inszenierung von großer Wichtigkeit, inne. Als Marsch bezeichnet man das Beschreiten eines anstrengenden Weges. Im politischen Kontext verbindet man damit das Bild einer geordneten, schreitenden Versammlung – mit Ordnung z.B. durch geordnete Aufstellung, einheitliche Kleidung oder einheitlichen Schmuck. Aufmärsche regierungsnaher Kräfte dienen immer der Sicherung der Macht, mit Aufmärschen oppositioneller Kräfte wird das Ziel von Machtübernehme demonstiert.
Die Versammlungen gegen Rechts haben eindeutig politischen Charakter. Aufrufer sind regierungsnahe Kräfte und richten sich gegen eine Opposition. Auch, wenn diese nicht namentlich genannt, sondern als Losung „Gegen Hass und Hetze“ herausgegeben wird, ist die Zielrichtung eindeutig.
Auf den ersten Blick scheinen diese Versammlungen zu wenig geordnet, um als Aufmärsche zu gelten. Bedenkt man jedoch, dass sie das Bild einer pluralistischen, bunten Gesellschaft mit breiter Basis vermitteln sollen, passen die Teilnehmer in das vorgegebene Bild. Der nicht vorhandene Kleiderzwang ist sozusagen Uniform.
In Deutschland gibt es mehrere politische Parteien, die sich um Macht, Einfluss und Übernahme von Regierungsämtern rangeln. Für die Beteiligung an den Regierungsgeschäften ist nicht die Besetzung der höchsten Ämter – z.B. von Regierungs-, Bürgermeister-, oder ähnliche Ämtern – notwendig. Regierungsarbeit findet auch in parlamentarischen Gremien, Vereinen, Unternehmen, Anstalten öffentlichen Rechts, Stiftungen u.dgl. statt. Für alle Organisationen, Unternehmen u.dgl. die mit Fördermitteln arbeiten, ist eine Arbeit im Geiste der Regierenden unumgänglich. Derzeit haben alle politischen Parteien zwischen dem grünen und christdemokratischen Lager Posten und Funktionen an derartigen Stellen inne. Sie sind daher als regierungsnah einzustufen. Auch, wenn sie zeitweise keine Posten in den höchsten Ämtern inne haben, sind sie Teil der Regierung und damit keine Opposition. Es handelt sich lediglich um Facetten von Regeriungstätigkeit.
Bei den Versammlungen gegen rechts handelt sich um Versammlungen regierungsnaher Kräfte gegen eine Opposition. Daher ist für diese die Verwendung des Begriffs Demonstration falsch, es handelt sich um Aufmärsche.
Sie sind damit Ausdruck diktatorischer Gesinnung. Sie haben den gleichen strukturellen Ursprung wie Aufmärsche vergangener Diktaturen, wie z.B. den Demonstrationen zum 1. Mai in den sozialistischen Ländern. Sie erfüllen die gleiche gesellschaftliche Funktion. Sie sollen die Gesellschaft hinter Regierenden gegen einen behaupteten Feind vereinen, Opposition durch Ausgrenzung unterdrücken und einen sachlichen gesellschaftlichen Dialog unterbinden bzw. von einem solchen ablenken.